Gemäß § 40 SGB XI stellen die Pflegekassen zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen oder zur Ermöglichung einer selbständigen Lebensführung den Pflegebedürftigen Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel und technische Pflegehilfsmittel besteht unabhängig von der Pflegestufe.
n Für die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln ist keine ärztliche Bescheinigung (Rezept) notwendig.
n Es genügt eine Mitteilung des Pflegebedürftigen (oder seiner Angehörigen) an die Pflegekasse.
n Die Kosten für die Pflegehilfsmittel können nur im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse übernommen werden.
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist in folgende Produktgruppen eingeteilt:
50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Pflegebetten
- Pflegebetten, manuell verstellbar
- Pflegebetten, motorisch verstellbar
- Kinder /Kleinwüchsigenbetten
Pflegebettzubehör
- Bettverlängerungen
- Bettverkürzungen
- Bettgalgen
- Aufrichthilfen
- Seitengitter
- Fixierbandagen
Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung
- Einlegerahmen
- Rückenstützen, manuell verstellbar
- Rückenstützen, motorisch verstellbar
Spezielle Pflegebettische
- Pflegebettische
- Bettnachtschränke mit verstellbarer Tischplatte
- Pflegeliegestühle
- Mehrfunktionsliegestühle, manuell verstellbar
51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene
Produkte zur Hygiene im Bett
- Bettpfannen
- Urinflaschen
- Urinschiffchen
- Urinflaschenhalter
- Saugende Bettschutzeinlagen, wiederverwendbar, verschiedene Größen
Waschsysteme
- Kopfwaschsysteme
- Ganzkörperwaschsysteme
- Duschwagen
52 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
Notrufsysteme
- Hausnotrufsysteme, Solitärgeräte
- Hausnotrufsysteme, angeschlossen an Zentrale
53 Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
Lagerungsrollen
- Lagerungsrollen
- Lagerungshalbrollen