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Pflegehilfsmittel

Gemäß § 40 SGB XI stellen die Pflegekassen zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen oder zur Ermöglichung einer selbständigen Lebensführung den Pflegebedürftigen Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel und technische Pflegehilfsmittel besteht unabhängig von der Pflegestufe.

n Für die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln ist keine ärztliche Bescheinigung (Rezept) notwendig.

n Es genügt eine Mitteilung des Pflegebedürftigen (oder seiner Angehörigen) an die Pflegekasse.

n Die Kosten für die Pflegehilfsmittel können nur im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse übernommen werden.

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist in folgende Produktgruppen eingeteilt:

50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Pflegebetten

- Pflegebetten, manuell verstellbar
- Pflegebetten, motorisch verstellbar
- Kinder /Kleinwüchsigenbetten

Pflegebettzubehör

- Bettverlängerungen
- Bettverkürzungen
- Bettgalgen
- Aufrichthilfen
- Seitengitter
- Fixierbandagen

Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung

- Einlegerahmen
- Rückenstützen, manuell verstellbar
- Rückenstützen, motorisch verstellbar

Spezielle Pflegebettische

- Pflegebettische
- Bettnachtschränke mit verstellbarer Tischplatte
- Pflegeliegestühle
- Mehrfunktionsliegestühle, manuell verstellbar

51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene

Produkte zur Hygiene im Bett

- Bettpfannen
- Urinflaschen
- Urinschiffchen
- Urinflaschenhalter
- Saugende Bettschutzeinlagen, wiederverwendbar, verschiedene Größen

Waschsysteme

- Kopfwaschsysteme
- Ganzkörperwaschsysteme
- Duschwagen

52 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität

Notrufsysteme

- Hausnotrufsysteme, Solitärgeräte
- Hausnotrufsysteme, angeschlossen an Zentrale

53 Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden

Lagerungsrollen

- Lagerungsrollen
- Lagerungshalbrollen

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